Neue Verkehrsregeln in Spanien -Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern erhöhen und den Verkehrsfluss anpassen.

Neue Verkehrsregeln in Spanien für Urlauber

Von Jonas·

Mit dem E-Scooter durch Barcelona, mit dem Fahrrad durch Valencia oder mit dem Mietroller über Mallorca: Für viele Spanien-Reisende gehören Zweiräder inzwischen zum Urlaub dazu. Seit dem 1. Oktober 2026 gelten jedoch neue Verkehrsregeln. Besonders bei E-Scootern, Fahrrädern und Motorrädern gibt es Änderungen, die Urlauber kennen sollten.

Spanien verschärft die Regeln für E-Scooter, Fahrräder und Motorräder

Wer Spanien regelmässig besucht, kennt das Bild: In Städten wie Madrid, Barcelona, Málaga, Valencia oder Sevilla sind E-Scooter und Fahrräder längst ein fester Bestandteil des Strassenverkehrs.

Nun hat Spanien seine Verkehrsregeln angepasst. Grundlage ist der Real Decreto 518/2026, der bereits im Juni beschlossen wurde und am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten ist.

Ziel der Reform ist vor allem ein besserer Schutz sogenannter gefährdeter Verkehrsteilnehmer. Dazu gehören Fussgänger, Fahrradfahrer, Motorradfahrer sowie Nutzer von E-Scootern und anderen sogenannten Vehículos de Movilidad Personal – kurz VMP.

Für Reisende sind einige der Änderungen besonders interessant.

Helmpflicht auf dem E-Scooter

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft E-Scooter. Wer mit einem solchen Fahrzeug unterwegs ist, muss nun einen zugelassenen beziehungsweise zertifizierten Schutzhelm tragen.

Damit gibt es erstmals eine klare landesweite Regelung für den Helm.

Das ist gerade für Urlauber wichtig, die spontan einen E-Scooter ausleihen. Vor der Fahrt sollte deshalb geprüft werden, ob der Anbieter einen passenden Helm zur Verfügung stellt.

Auch bei schlechter Sicht und zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang gelten zusätzliche Vorgaben: Fahrer müssen mindestens ein Licht- oder Reflektionselement tragen, das aus einer Entfernung von mindestens 150 Metern sichtbar ist.

E-Scooter erst ab 15 Jahren

Neu geregelt ist ausserdem das Mindestalter. E-Scooter und vergleichbare Fahrzeuge dürfen grundsätzlich erst ab einem Alter von 15 Jahren gefahren werden.

Für Familienferien in Spanien ist das durchaus relevant. Einen Miet-Scooter für jüngere Kinder zu nutzen, ist damit keine gute Idee – selbst wenn der jeweilige Anbieter eine Ausleihe ermöglichen sollte.

Gehwege bleiben für E-Scooter tabu

Auch beim Fahren selbst gelten klare Regeln. Gehwege sind grundsätzlich den Fussgängern vorbehalten.

E-Scooter dürfen daher nicht auf dem Trottoir beziehungsweise Gehweg fahren. In anderen Fussgängerzonen können Städte allerdings eigene Regelungen treffen und beispielsweise eine gemeinsame Nutzung durch Fussgänger, Fahrräder und E-Scooter erlauben.

Das bedeutet gleichzeitig: Die konkreten Regeln können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Vor allem bei einem Städtetrip lohnt sich deshalb ein Blick auf die örtliche Beschilderung.

Neue Regeln auch für Fahrräder

Auch Urlauber, die Spanien mit dem Fahrrad erkunden, sollten die neuen Vorschriften kennen.

In Städten fahren Fahrräder grundsätzlich auf der Fahrbahn, wenn keine entsprechende Fahrradspur vorhanden ist. Gibt es einen Radweg, ist dessen Nutzung grundsätzlich bevorzugt; durch entsprechende Beschilderung kann die Nutzung verpflichtend werden.

Auf Gehwegen dürfen Fahrräder grundsätzlich nicht fahren. Eine Ausnahme können Städte für Kinder bis zwölf Jahre vorsehen, sofern sie von einem zu Fuss gehenden Erwachsenen begleitet werden.

Ausserhalb geschlossener Ortschaften besteht weiterhin eine Helmpflicht. Für Kinder unter 16 Jahren gilt sie auf allen Strassen.

Mehr Schutz beim Überholen von Radfahrern

Eine weitere Änderung dürfte besonders für Reisende interessant sein, die Spanien mit dem Mietwagen erkunden.

Wer ausserhalb geschlossener Ortschaften einen Fahrradfahrer überholt, muss weiterhin mindestens 1,5 Meter Seitenabstand einhalten. Neu kommt hinzu, dass das überholende Fahrzeug während des gesamten Manövers mindestens 20 km/h unter der auf diesem Strassenabschnitt geltenden Höchstgeschwindigkeit bleiben muss.

Auf Strassen mit mehreren Fahrspuren in derselben Richtung ist beim Überholen ein vollständiger Spurwechsel vorgeschrieben.

Gerade auf beliebten Fahrradinseln wie Mallorca oder auf kurvigen Küsten- und Bergstrassen sollte diese Regel unbedingt beachtet werden.

Motorrad und Mietroller: geschlossenes Schuhwerk wird Pflicht

Auch für Motorrad- und Rollerfahrer gibt es Neuerungen.

Wer mit Motorrad oder Moped unterwegs ist, muss nun geschlossenes Schuhwerk tragen, das den gesamten Fuss bedeckt. Auf Überlandstrassen sind zusätzlich Schutzhandschuhe vorgeschrieben.

Damit kann die typische Urlaubsfahrt mit Flip-Flops auf dem Mietroller schnell problematisch werden.

Gerade auf Mallorca, Ibiza, Menorca oder den Kanarischen Inseln werden Roller häufig spontan für einzelne Tage gemietet. Reisende sollten deshalb bereits bei der Urlaubsplanung geeignetes Schuhwerk berücksichtigen.

Was bedeutet das für Spanien-Urlauber?

Die neuen Regeln machen E-Scooter, Fahrräder und Mietroller nicht weniger attraktiv. Sie sorgen aber dafür, dass man sich vor der ersten Fahrt etwas genauer informieren sollte.

Besonders wichtig sind seit dem 1. Oktober 2026:

  • E-Scooter dürfen grundsätzlich erst ab 15 Jahren gefahren werden.
  • Auf E-Scootern besteht Helmpflicht.
  • E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen fahren.
  • Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht gelten zusätzliche Sichtbarkeitsregeln.
  • Für Motorrad- und Mopedfahrer ist geschlossenes Schuhwerk vorgeschrieben.
  • Auf Überlandstrassen müssen Motorrad- und Mopedfahrer Schutzhandschuhe tragen.
  • Beim Überholen von Radfahrern gelten strengere Vorgaben.

Zusätzlich dürfen spanische Städte weiterhin eigene Regeln für den Verkehr innerhalb ihres Stadtgebiets festlegen. Deshalb können beispielsweise in Madrid andere Detailvorschriften gelten als in Barcelona, Valencia oder Málaga.

Vor der Fahrt besser kurz informieren

Gerade E-Scooter und Mietroller sind für Reisende praktisch, um spanische Städte oder Ferienregionen unabhängig zu erkunden. Die seit Oktober geltenden Regeln sollte man allerdings kennen.

Wer einen E-Scooter oder Roller mietet, sollte deshalb nicht nur auf den Preis schauen, sondern auch prüfen, welche Sicherheitsausrüstung angeboten wird. Beim Mietroller gehören geschlossene Schuhe ins Reisegepäck – und beim E-Scooter sollte künftig der Helm selbstverständlich dazugehören.

So steht einer entspannten Tour durch Spanien auch mit den neuen Verkehrsregeln nichts im Weg.